Diese Hausordnung regelt alle Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung der Stadtteilräume Steilshoop/STHP.hamburg stehen. Sie dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit. Alle Nutzer sind verpflichtet, die Hausordnung aufmerksam zu lesen. Ihre Vorschriften sind von allen Nutzern einzuhalten.
- Der Campus Steilshoop und die Stadtteilräume/STHP.hamburg sind ein Ort der Toleranz und des guten Miteinanders. Wir fördern und unterstützen die gute Nachbarschaft, den Austausch von Kulturen und die Völkerverständigung. Wir setzen uns gegen die Ausgrenzung von Minderheiten, gegen eine Spaltung der Gesellschaft und gegen nationalistische Tendenzen ein. Diese Grundsätze prägen unsere gesamte Arbeit. Eine Vermietung an Personen, Gruppen, Organisationen und Parteien, die diesen Werten entgegenstehen ist daher ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Teilnutzung der Schulgebäude/Stadtteilräume.
- Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Respekt geprägt.
- Alle Nutzer der Gebäude sind verpflichtet, die vorhandenen Einrichtungen schonend und zweckentsprechend zu behandeln. Für Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung entstehen, ist der Veranstalter haftbar. Fahrlässigkeit und mutwillige Beschädigung können Regressansprüche nach sich ziehen.
- Die Räumlichkeiten dürfen nur für den genehmigten Zweck genutzt werden.
- Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde, Diensthunde der Polizei und Therapiehunde.
- Rauchen ist nur außerhalb des Geländes des QZ Steilshoop gestattet. Besonders ausgewiesene Plätze sind zu bevorzugen.
- Offenes Feuer und Grillen sind auf dem gesamten Gelände nicht gestattet, es sei denn, es ist im Nutzungsvertrag ausdrücklich genehmigt.
- Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
- Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet.
Das Hausrecht wird von Alraune gGmbH und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie vom Schulhausmeister und der Schulleitung ausgeübt.